Was ist Rufbereitschaft?
Was ist Rufbereitschaft? Wenn Mitarbeitende auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar sein müssen und kurzfristig einsatzbereit wären, dabei aber ihren Aufenthaltsort bestimmen können, handelt es sich um Rufbereitschaft. Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit? Warten auf den Anruf, dass man gebraucht wird, während man zu Hause im Garten liest – das ist ein mögliches Szenario in der Rufbereitschaft. Aber zählt das als Arbeitszeit? Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Sobald Arbeitnehmende tätig werden müssen, zählt diese Zeit als Arbeitszeit . Ein Beispiel: Eine IT-Spezialistin hat zwischen 18 Uhr und 8 Uhr am nächsten Tag Rufbereitschaft. In der Nacht wird sie kontaktiert und muss ein dringendes Serverproblem beheben. Hierfür braucht sie eine Stunde. Diese Stunde zählt als Arbeitszeit, die restliche Zeit ihrer Bereitschaft als Ruhezeit. Das hat aber nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Voraussetzung: Arbeitnehmende müssen in einem gewissen Rahmen frei wählen können, wo und wie sie ihre Rufbereitschaft verbringen. Sind sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, weil sie innerhalb einer knappen Frist anwesend sein müssen, kann Rufbereitschaft auch Arbeitszeit sein. Klar ist, dass man während der Rufbereitschaft, bei der man im Zweifel schnell vor Ort im Unternehmen sein muss, keinen Wochenendtrip ins Ausland macht. In diesem konkreten Fall klagte ein Feuerwehrmann, der innerhalb von 20 Minuten in voller Montur am Einsatzort sein musste, und so kaum Möglichkeiten hatte, seine Zeit frei zu gestalten. Laut EuGH müssen nationale Gerichte bei Klagen die Einzelfälle betrachten und individuell entscheiden, ob es sich hierbei um Arbeits- oder Ruhezeit handelt.